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Vereinssatzung

SATZUNG DES SOLIDARITÄTSVEREINS FÜR KÖRPERLICH BEHINDERTE MENSCHEN

Bezeichnung und Standort des Vereins

Artikel 1-

Bezeichnung des Vereins: “SOLIDARITÄTSVEREIN FÜR KÖRPERLICH BEHINDERTE MENSCHEN”.
Das Zentrum des Vereins ist ISTANBUL.
Der Verein kann Filialen in der Türkei und im Ausland eröffnen

Der Zweck des Vereins und die Arbeit des Vereins zur Verwirklichung dieses Tätigkeitsbereich mit Betreff und Format

Artikel 2-

Der Verein wurde mit dem Ziel gegründet, Pioniersarbeit für alle Menschen mit orthopädischen Behinderungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, zu schaffen, die sich auf die Bereitstellung von Behandlung, Unterstützung und Aufklärung konzentrieren, und durch die Sensibilisierung ihrer Familien und der Gesellschaft im Allgemeinen.

Vom Verein geführte Arbeitsthemen und Formate

  1. Definition, Planung und Politikgestaltung für orthopädisch behinderte Menschen.
  2. Recherchieren zur Aktivierung und Entwicklung ihrer Aktivitäten,
  3. Organisation von Schulungen wie Kursen, Seminaren, Konferenzen und Podiumsdiskussionen,
  4. Bereitstellung aller Arten von Informationen, Informationen, Dokumenten und Veröffentlichungen, die zur Verwirklichung des Zwecks erforderlich sind, Einrichtung eines Dokumentationszentrums, Bekanntgabe der Aktivitäten der Zeitung, Zeitschriften, Bücher, z. B. Veröffentlichungen, die an die Mitglieder der Arbeit verteilt werden, und Bereitstellung von Informationsfreigaben,
  5. Ein gesundes Arbeitsumfeld für die Verwirklichung des Zwecks zu schaffen, alle Arten von technischen Geräten, Vorrichtungen und Schreibwaren bereitzustellen,
  6. Bereitstellung von Spendenaktionen und Annahme von Spenden aus dem In- und Ausland,
  7. Gründung und Betrieb von Wirtschafts-, Handels- und Industrieunternehmen, um die zur Verwirklichung der Satzungsziele erforderlichen Einnahmen zu erzielen,
  8. Lokale Öffnung, soziale und kulturelle Einrichtungen zum Nutzen seiner Mitglieder und ihrer Freizeit,
  9. Um die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der Organisation zu verbessern und aufrechtzuerhalten, können Versammlungen, Konzerte, Ballsäle, Theater, Ausstellungen, Sport, Exkursionen und unterhaltsame Veranstaltungen stattfinden, Mitglieder organisieren oder ermöglichen, von solchen Aktivitäten zu profitieren,
  10. Kauf, Verkauf, Vermietung von Immobilien, Leasing und dingliche Rechte an Grundstücken zu schaffen für erforderliche Verbandsaktivitäten,
  11. Gegebenenfalls Gründung einer Stiftung, Gründung eines Verbandes oder Teilnahme an einem Verband, Errrichtung von Einrichtungen, die von Verbänden nach eingeholter genehmigung eingerichtet werden können,
  12. Teilnahme an internationalen Aktivitäten, Mitgliedschaft in Verbänden oder Organisationen im Ausland, Zusammenarbeit oder Projektarbeit,
  13. Finanzielle Unterstützung von ähnlichen Vereinigungen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und Berufsverbänden erhalten und den Institutionen finanzielle Unterstützung gewähren,
  14. Für den Fall, dass es zur Verwirklichung des Zwecks als notwendig erachtet wird, unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 5072 über die Beziehungen von Vereinigungen und Stiftungen zu öffentlichen Einrichtungen und Institutionen gemeinsame Projekte mit den öffentlichen Einrichtungen und Organisationen und deren Aufgaben im Aufgabenbereich durchzuführen,
  15. Mittel zur Deckung des kurzfristigen Kreditbedarfs der Mitglieder des Verbandes mit Lebensmitteln, Kleidung und anderen Gütern und Dienstleistungen aufbringen,
  16. Niederlassungen und Repräsentanzen zu eröffnen, sofern dies erforderlich erscheint,
  17. Einrichtung von Plattformen zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels mit anderen Vereinigungen oder Stiftungen, Gewerkschaften und ähnlichen nichtstaatlichen Organisationen in Bereichen, die mit dem Zweck des Vereins zusammenhängen und nicht gesetzlich verboten sind.

Tätigkeitsbereich des Vereins

Der Verein arbeitet im sozialen Bereich. Der Verein deckt orthopädisch behinderte Menschen ab und zielt darauf ab, Probleme zu analysieren, indem er sie mit gesunden Menschen verbindet.

Mitgliedschaftsrechte und Mitgliedschaftsverfahren

Artikel 3-

Jede natürliche oder juristische Person, die handlungsfähig ist und sich bereit erklärt hat, in dieser Richtung tätig zu werden, indem sie die Ziele und Grundsätze des Vereins übernimmt und die durch die Gesetzgebung festgelegten Bedingungen erfüllt, hat das Recht, Mitglied zu werden. Ausländische natürliche Personen brauchen ein Aufenthaltsrecht für eine Mitgliedschaft. Eine Bedingung ist für eine Ehrenmitgliedschaft besteht nicht.

Der Antrag auf schriftliche Mitgliedschaft beim Vorsitz des Vereins wird vom Vorstand des Vereins in Form der Annahme oder Ablehnung des Antrags innerhalb von 30 Tagen entschieden und das Ergebnis dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Das Mitglied, dessen Antrag angenommen wird, wird in dem Buch registriert, das zu diesem Zweck aufbewahrt werden soll.

Die Hauptmitglieder des Vereins sind die Gründer des Vereins und die Mitglieder des Verwaltungsrats, die vom Verwaltungsrat auf Antrag angenommen werden.

Diejenigen, die den Verein materiell und geistig unterstützt haben, können auf Beschluss des Vorstandes als Ehrenmitglieder aufgenommen werden.

Bei der Eröffnung der Filiale des Vereins werden die Mitgliederregister der am Sitz des Verbandes registrierten Personen an die Filialen übertragen. Neue Mitgliedschaftsanträge werden an die Filialen gestellt. Die Filiale wird vom Verwaltungsrat akzeptiert und der Geschäftsstelle innerhalb von maximal dreißig Tagen mitgeteilt. 

Austritt aus der Mitgliedschaft

Artikel 4-

Jedes Mitglied hat das Recht, den Verein zu verlassen, sofern er schriftlich informiert wird.

Sobald der Austrittsantrag des Mitglieds den Verwaltungsrat erreicht, gelten die Austrittsverfahren als abgeschlossen. Durch die Beendigung der Mitgliedschaft werden die angesammelten Schulden des Mitglieds des Vereins nicht gekündigt.